Bestandsmeldung Z5/Z5a1/Z5a2/Z5b erstellen (nur Deutschland)
Die Bestandsmeldung Z5/Z5a1/Z5a2/Z5b kann als xml-Datei erstellt und gedruckt werden.
Die Meldung besteht aus den nachfolgenden Teilen:
* | Z5 Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken |
* | Z5a 1/1 Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken |
* | Z5a 1/2 Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken |
* | Z5a 2/1 Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr |
* | Z5a 2/2 Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr |
* | Z5b Meldung - Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten |
Die Meldepflicht nach §66 Außenwirtschaftsverordnung besteht, wenn die Summe der Forderungen oder die Summe der Verbindlichkeiten zum Ablauf eines Kalendermonats 5.000.000 Euro übersteigt. Bei der Summierung müssen die Summen der verschiedenen Meldeteile berücksichtigt werden. Die Meldungen sind am letzten Werktag des Vormonats zu erstatten und spätestens bis zum zehnten Tag (Z5 Meldung bzw. bis zum zwanzigsten Tag (Z5a Meldung) nach Ablauf eines Monats elektronisch einzureichen.
Beispiel:
Abschnitt | Forderungen | Verbindlichkeiten |
---|---|---|
1 | 1.500.000 Euro | 200.000 Euro |
2 | 0 Euro | 0 Euro |
3 | 750.000 Euro | 500.000 Euro |
4 | 250.000 Euro | 50.000 Euro |
5 | 4.500.000 Euro | 1.500.000 Euro |
7.000.000 Euro | 2.250.000 Euro |
Da die Summe aller Forderungen 5.000.000 Euro übersteigt, müssen alle Forderungen und Verbindlichkeiten zum Kalendermonatsende gemeldet werden.
In der Vorlauftabelle VRLF68, sind die Angaben zum Bundesland, das Gewerbe in dem das Unternehmen tätig ist sowie der Sachbearbeiter für die Meldung und die Meldegrenze zu hinterlegen. Die Firmennummer mit der das Unternehmen bei der Landeszentralbank geführt wird, ist im Firmenstamm im Feld 'Firma für Auslandszahlungen' zu hinterlegen.
Meldeabschnitt Z5, Z5a-1 und Z5b:
Bei diesen Meldeteilen werden die Salden der im Sachkontenstamm gekennzeichneten Sachkonten berücksichtigt. Es müssen die Felder "Meldecode Z5/Z5a", "Währung" und "Land" gepflegt sein.
Die Sachkonten werden in Abhängigkeit ihres Saldos zum Meldetermin (Soll/Haben), entsprechend der Angaben aus dem hinterlegten Meldecode (vgl. Tabelle FRDZ5C, entsprechend den Forderungen oder Verbindlichkeiten zugeordnet. Ein Konto kann entweder dem Meldecode aus dem Sachkonto oder, im Falle eines Vorzeichenwechsels, dem 'Meldecode bei VZ-Wechsel' aus der Tabelle FRDZ5C zugeordnet werden.
Ist die Währung nicht gefüllt, wird davon ausgegangen, dass das Sachkonto mit der Firmenwährung, in den Meldeblättern berücksichtigt wird.
Werden keine Sachkonten im Sachkontenstamm entsprechend obiger Beschreibung gekennzeichnet, erfolgt keine Meldung für den jeweiligen Abschnitt.
Meldeabschnitt Z5a-2:
Für diese Meldeteile ist in der Kontenart das Feld "Z5a Meldung" zu pflegen.
Die Bewegungen des Meldezeitraums werden in Abhängigkeit der Fristen und der Soll/Haben-Stellung den verschiedenen Meldecodes (vgl. Tabelle FRDZ5C) automatisch zugeordnet.
Felder
Meldezeitraum angeben
Feldbezeichnung | Erklärung | ||||
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Meldeperiode | Die Buchungsperiode definiert eindeutig die dem Buchungsdatum zuordenbare Periode.
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Das Buchungsperiodenjahr ist die eindeutige Jahreszuordnung des Buchungsdatums. Die Angabe erfolgt in Form "JJ" (ohne Jahrhundert). Es wird intern in der Form "Jahrhundert, Jahrzehnt und Jahr" abgespeichert. Jahreszahlen ab "45" werden als 20. Jahrhundert und Jahreszahlen bis "44" als 21. Jahrhundert interpretiert. | |||||
Meldeteil Z5 |
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