Mahnungen abrufen

Funktionsbeschreibung

Mit diesem Programm können Mahnvorschläge erstellt, geändert, und gelöscht, sowie Mahnungen entsprechend eines Mahnvorschlags abgerufen werden.

Eine Mahnung kann nur abgerufen werden, wenn zuvor ein Mahnvorschlag erfasst wurde. Es kann immer nur ein Mahnvorschlag angelegt werden, für eine Neuselektion muss ein vorhandener zunächst gelöscht werden.

Änderungen an Offenen Posten im Mahnvorschlag, die im Dialog vorgenommen werden, sind sofort wirksam und werden bei einer Mahnung berücksichtigt.

Die steuernden Parameter zu diesem Programm sind in der Tabelle VRLF30 hinterlegt.

Status des Mahnvorschlags

In Abhängigkeit vom Status eines Mahnvorschlags werden zulässige Verarbeitungsmöglichkeiten gesteuert.

Der Status kann folgende Ausprägungen besitzen:

1Der Mahnvorschlag wird gerade erstellt.
2Für den Mahnlauf erfolgt gerade ein Druck.
Die Mahnung nach dem Mahnlauf erfolgt gerade.
""Der Mahnlauf wurde erstellt und kann bearbeitet werden.  
 JDie Mahnung für diesem Mahnvorschlag ist bereits erfolgt.  
Der Mahnlauf wird gerade gelöscht.
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