Kontrollmeldung zur UVA Slowakei

Funktionsbeschreibung

Die slowakischen Finanzbehörden haben ab 2014 vorgeschrieben, zusätzlich zur bisherigen Steuermeldung zeitgleich eine Kontrollmeldung mit Detailangaben mit elektronischer Signatur als xml-Datei abzugeben. Die Meldung muss bis zum 25. des auf den Meldezeitraum (Monat oder Quartal) folgenden Monats abgegeben werden. Stellt der Steuerpflichtige fest, dass er eine fehlerhafte Meldung abgegeben hat, so hat er bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats Zeit, eine korrigierte Meldung abzugeben, die die ursprüngliche Meldung ersetzt (Auswahl "korrigierte Kontrollmeldung"). Nach dem 25. ist nur noch eine sogenannte nachträgliche Meldung möglich. Diese wird von oxaion nicht unterstützt.

Selektion

Es ist der Zeitraum anzugeben, für den die Kontrollmeldung erfolgen soll. Zusätzlich muss die Art der Meldung angegeben werden.

Weitere Informationen

Lesen Sie auch hier nach:

Handbuch ....

Felder

Zeitraum für die Kontrollmeldung angeben

Feldbezeichnung Erklärung
Zeitraum Kennzeichnet das Datum, zu dem eine Zahlungs-, Rechnungs- oder Belegbuchung buchhalterisch wirksam wird. Das Buchungsdatum wird im Buchungsprogramm gegen die Kalenderdatei geprüft und muss innerhalb einer zulässigen Periode liegen.
Art der Meldung
Dieses allgemeine Kennzeichen wird für die Abbildung unterschiedlicher Sachverhalte und Steuerungen verwendet.
Die genaue Bedeutung kann dem jeweiligen Kontext entnommen werden.

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