Beschreibung

Ausgangssituation

In oxaion gibt es keine Prüfung auf und kein Ablauf für Dual Use.

Anforderung

Es ist gewünscht, eine einfache Prüfung bei der Erfassung eines Auftrages zu haben. Handelt es sich bei dem Artikel um einen Dual Use Artikel und das Land der Lieferadresse ist ein Embargoland, so soll der Auftrag automatisch in eine Sperre laufen. 

Lösung

Wir stellen eine Basisfunktionalität zur Sicherstellung der Anforderungen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) Im Rahmen der Auftragserfassung zur Verfügung.

Im Länderstamm gibt es ein neues Feld "Embargoland" um die entsprechenden Länder zu kennzeichnen.

Im Teilestamm erfolgt die Pflege der Dual Use Güter.


Der Auftrag wird wie gewohnt erfasst. Eine Prüfroutine validiert den Inhalt des Kennzeichens „Dual Use“ des Teils gegen das Kennzeichen „Embargoland“ im Länderstamm. Die Prüfung bezieht sich immer und ausschließlich auf die Lieferscheinadresse.

Bei negativer Ergebnis der Prüfung wird der Auftrag gesperrt.

Voraussetzung

Es sind keine dedizierten Systemvoraussetzungen notwendig, die Funktion kann in oxaion open ab Release 5.0 adaptiert werden.

Restriktionen

  • Keine Sperrung von eventuellen Bestellungen und Fertigungsaufträgen
  • Dual Use wird bei Auftragsanlage und nicht bei den Folgeprozessen (Lieferschein, Rechnung etc.) geprüft

  • die Auftragsarten Angebot, Projekt, Service, Miete etc. unterliegen nicht dieser Erweiterung
  • Die Exportkontrollprozesse - zur Freigabe der Lieferung - erfolgen durch den Anwender und dem Zoll manuell

Konfiguration

  • Teilestamm: Kennzeichnung Dual Use Ja/Nein
  • Im Länderstamm die Länder kennzeichnen

In Kurzform

Standard

  • Keine Dual Use

CAPS

Wir stellen Ihnen eine Basisfunktionalität zur Sicherstellung der Anforderungen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) Im Rahmen der Auftragserfassung zur Verfügung.

  • Im Länderstamm werden die Embargoländer über ein neues Kennzeichen gepflegt
  • Im Teilestamm erfolgt die Pflege der Dual Use Güter
  • Im Auftrag wird wie gewohnt erfasst. 
  • Eine Prüfroutine validiert das Kennzeichen „Dual Use“ des Teils gegen das Kennzeichen "Embargoland" im Länderstamm. Die Prüfung bezieht sich immer und ausschließlich auf die Lieferscheinadresse.
  • Bei negativer Prüfung wird der Auftrag gesperrt.

Restriktionen

  • Keine Sperrung von eventuellen Bestellungen und Fertigungsaufträgen
  • Dual Use wird bei Auftragsanlage und nicht bei den Folgeprozessen (Lieferschein, Rechnung etc.) geprüft

  • die Auftragsarten Angebot, Projekt, Service, Miete etc. unterliegen nicht dieser Erweiterung
  • Die Exportkontrollprozesse - zur Freigabe der Lieferung - erfolgen durch den Anwender und dem Zoll manuell






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