Ein Kundenkonsignationslagerort (KK-Lager) ist ein Lagerort eigenen Vermögens, der bei einem Kunden eingerichtet ist, damit dieser sich dann bei Bedarf vor Ort daraus bedienen kann. Beschickt wird ein KK-Lager im Vertrieb durch einen Konsignationsauftrag, bei dessen Auslieferung eine Umbuchung von einem Ausgangslager zu dem KK-Lager als Ziellagerort stattfindet.

Befinden sich Ausgangs- und KK-Lager in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten und gehört der Artikel laut seiner zugehörigen Warengruppe zu der Leistungsart „Lieferung“ (s. FRD176), dann handelt es sich bei diesem Vorgang um eine innergemeinschaftliche Verbringung, die auch als solche gebucht wird und in die zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Verbringung einfließt.

Als Neuregelung im Umsatzsteuergesetz wurde über die VAT Quick Fixes eine Regelung geschaffen, die unter bestimmten Voraussetzungen die innergemeinschaftliche Verbringung und die lokale Lieferung im Bestimmungsland zu einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung „zusammenführt“. Die Zwischenlagerung im Konsignationslager wird insofern „ausgeblendet“ und der Empfänger der Lieferung hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Reihengeschäfte in Zusammenhang mit einem Kundenkonsignationslager im EU-Ausland sind nicht möglich.

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