Bedarfsvorhersageschlüssel
Über die in dieser Tabelle hinterlegten Bedarfsvorhersageschlüssel wird festgelegt, nach welchen Verfahren EinzelForecasts in die Zukunft fortgeschrieben werden können.
Es handelt sich hierbei um die Vorgabe, in welcher Weise eine Folge von Zahlen, die z.B. für den Umsatz eines Artikels oder einer Produktgruppe aufeinander folgender Perioden (Monate) stehen, fortgesetzt werden soll.
- Ein gültiger Wert für Parameter 04 greift auf das Argument der Tabelle FRD831 zurück.
- Ein gültiger Wert für Parameter 06 greift auf das Argument der Tabelle FRD488 zurück.
Argument | Das Argument ist dreistellig und kann frei definiert werden. | ||||
Parameter 01 | Bezeichnung Die Bezeichnung ist die Kurzumschreibung dessen, was durch die hinter dem Argument liegenden Steuerparameter festgelegt ist. | ||||
Parameter 02 | Rückgriffshorizont Über den Rückgriffshorizont wird festgelegt, wie viele der zurückliegenden Zahlen jeweils in die Rechnung einfließen, um den nächsten Wert zu ermitteln. Der Rückgriffshorizont muss mit einer Zahl zwischen 1 und 12 angegeben sein. | ||||
Parameter 03 | Gewichtungsart Die über den Rückgriffshorizont jeweils bestimmten Zahlen können gewichtet sein. Dies ist immer dann vorzusehen, wenn z.B. weiter in der Vergangenheit liegende Zahlen weniger Einfluss auf den zu prognostizierenden nächsten Wert haben soll als die in der näheren. Die zugehörigen Gewichtungsfaktoren sind über Parameter 04 bestimmt. Sollen hingegen alle Zahlen jeweils gleichgewichtet sein, kann das hier ebenfalls festgelegt werden.
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Parameter 04 | Gewichtungsschlüssel Der Gewichtungsschlüssel gibt vor, mit welchen Gewichtungsfaktoren die über den Rückgriffshorizont jeweils bestimmten Zahlen in die Rechnung einfließen, wenn in Parameter 03 der Wert "GG" angegeben ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass die in dem Gewichtungsschlüssel hinterlegten Faktoren mit dem Rückgriffshorizont zusammenpassen. Zulässige Werte sind die Argumente der FRD831. | ||||
Parameter 05 | Trendfaktor Über diesen Parameter kann eine generelle Korrektur der Vergangenheitswerte (Trend) in das Prognoseverfahren eingebracht werden Der abgegebene Wert versteht sich als Zahl mit zwei Nachkommastellen. Der Wert 100 steht somit für den Faktor 1,00 und damit dafür, dass kein Trend berücksichtigt werden soll. Beispiel: Vorgabe "Umsatz der Vergangenheit wird sich um 10% erhöhen" wird sich in einem Trendfaktor 110 niederschlagen. Zulässige Werte sind alle Zahlen größer Null. | ||||
Parameter 06 | Saisonfaktoren Über diesen Parameter können saisonale Schwankungen in das Prognoseverfahren eingebracht werden. Zulässige Werte sind die Argumente der FRD488. |