Steuerungskennzeichen Steuerschlüssel
In dieser Tabelle werden die möglichen Steuerungskennzeichen (STSTKS) für die Steuerschlüsseldatei hinterlegt.
Argument | Das Argument kann beliebig gewählt werden und stellt die gültigen Werte für die Steuerschlüsseldatei dar. Die Argumente haben folgende Bedeutung: 1 | Nicht steuerbare Steuerschlüssel werden mit diesem Argument gekennzeichnet für deren Auswertung im polnischen Steuerregister | 2 | In der Umsatzsteuervoranmeldung wird dieser Steuerschlüssel nicht berücksichtigt | 3 | Die Umsatzsteuervoranmeldung nach vereinnahmter Steuer identifiziert die mit diesem Argument gekennzeichneten Steuerschlüssel als solche, für die die Steuer bei Rechnungsstellung fällig wird (vereinbart). | 4 | Die Umsatzsteuervoranmeldung nach vereinnahmter Steuer identifiziert die mit diesem Argument gekennzeichneten Steuerschlüssel als solche, für die die Steuer bei Zahlung fällig wird (vereinnahmt). | 5 | Bei Steuerprozentsatz 0 und somit auch Prozentsatz Steuerrückrechnung 0 kann mit dieser Ausprägung verhindert werden, dass Skontobuchungen mit diesem Steuerschlüssel in die Umsatzsteuervoranmeldung auf Basis der Einzelbuchungen eingehen. Bspw. gehen in Deutschland Skontobuchungen bei Lieferungen ins Ausland (als Steuerprozentsatz = 0) in die Bemessungsgrundlage ein, in den Niederlanden jedoch generell nicht. Dies wird auch in der Zusammenfassenden Meldung für Deutschland berücksichtigt. | 6 | Für die spanische Umsatzsteuervoranmeldung (Modelo 340) werden die für das Buchen der Ausgleichsabgabe (recargo de equivalencia) verwendeten Steuerschlüssel mit diesem Argument gekennzeichnet. | A | Für die in Italien obligatorische Kunden-/Lieferantenliste werden Steuerschlüssel für nicht steuerbare Geschäfte mit diesem Argument gekennzeichnet. | B | Für die in Italien obligatorische Kunden-/Lieferantenliste werden Steuerschlüssel für steuerfreie Geschäfte mit diesem Argument gekennzeichnet. | C | Für die in Italien obligatorische Kunden-/Lieferantenliste werden Steuerschlüssel für steuerbare Geschäfte ohne Steuerausweis auf der Rechnung mit diesem Argument gekennzeichnet. | D | Für die in Italien obligatorische Kunden-/Lieferantenliste werden Steuerschlüssel für steuerbare Geschäfte mit diesem Argument gekennzeichnet. | V | Für die seit 01.01.2014 in der Slowakei obligatorische Kontrollmeldung zur UVA dient dieses Argument zur Kennzeichnung der Steuerschlüssel mit reduziertem Steuersatz, die für diese Meldung in Rubrik D2 berücksichtigt werden sollen. | W | Für die seit 01.01.2014 in der Slowakei obligatorische Kontrollmeldung zur UVA dient dieses Argument zur Kennzeichnung der Steuerschlüssel mit normalem Steuersatz, die für diese Meldung in Rubrik D2 berücksichtigt werden sollen. | X | Bei der XML-Ausgabe des ungarischen Rechnungsjournal im Rahmen einer Steuerprüfung müssen Rechnungen, denen der steuerrechtliche Sachverhalt einer vermittelten Leistungen zugrunde liegt, als solche gekennzeichnet werden. Dies erfordert, dass für solche Rechnungen ein eigener Steuerschlüssel mit Steuerungskennzeichen "X" verwendet wird. | Y | Seit 01.01.2013 ist von den Finanzbehörden in Ungarn gefordert, die in einer Steuerperiode angefallenen Rechnungen und Gutschriften von Kunden und Lieferanten mit ungarischer Steuernummer zu melden, wenn es eine Rechnung oder Gutschrift in dieser Steuerperiode mit einem Steuerbetrag größer oder gleich einer festgelegten Grenze gibt oder die Summe aller Steuerbeträge der in der Steuerperiode angefallenen Rechnungen und Gutschriften mindestens dieser Grenze entspricht. Eine Rechnung wird nur berücksichtigt, wenn sie mit einem Steuerschlüssel gebucht wurde, bei dem im Steuerungskennzeichen "Y" hinterlegt ist. | Z | Für die seit 01.01.2014 in der Slowakei obligatorische Kontrollmeldung zur UVA dient dieses Argument zur Kennzeichnung der Steuerschlüssel die für vereinfachte Rechnungen benutzt werden und in dieser Meldung in Rubrik B3 zu berücksichtigen sind. |
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| Bezeichnung des Arguments Die Bezeichnung ist frei wählbar. |