Vorlaufdaten Teil II für VK24101

In dieser Tabelle sind die Vorlaufdaten Teil II für das Programm Rechnungen drucken (VK24101) hinterlegt.

Die Einstellungen der Tabelle VRLV11 (Vorlaufdaten Teil I für Programm VK24101) sind hierbei ergänzend zu beachten.


Bedeutung der Parameter:

Argument

Einzig zulässiges Argument ist OXAION.

Parameter 01

Hausbank für ESR-Verfahren

In diesem Parameter wird die Nummer der Hausbank hinterlegt, die die zur Bereitstellung der Codierzeile des in der Schweiz eingesetzten Einzahlungsscheins mit Referenznummer (ESR) erforderlichen Angaben enthält.

Parameter 02

Rechnungsbetrag in Worten ausgeben

Dieser Parameter steuert, ob der Rechnungsbetrag in Worten ausgegeben werden soll. Bei Rechnungen in Polen ist der Haken erforderlich.

Gültige Werte
Rechnungsbetrag wird in Worten ausgegeben
Kein Rechnungsbetrag in Worten ausgeben

Parameter 03

Lieferdatum auf allen Seiten ausgeben

Dieser Parameter steuert, ob das Lieferdatum bei mehrseitigen Rechnungen auf jeder Seite angedruckt werden soll. Bei Rechnungen in Polen ist der Haken erforderlich.

Gültige Werte
Lieferdatum auf allen Seiten andrucken
Lieferdatum nur auf der ersten Seite andrucken

Parameter 04

NIP-Nummer ausgeben

Dieser Parameter steuert, ob die NIP-Nummer ausgegeben werden soll. Die NIP-Nummer ist die polnische Steuernummer.

Gültige Werte
NIP-Nummer ausgegeben
Keine NIP-Nummer ausgeben

Parameter 05

Steuersatz und Steuerbetrag auf Positionsebene ausgeben

Dieser Parameter steuert, ob der Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag auf Positionsebene ausgegeben werden sollen. Bei Rechnungen in Polen ist der Haken erforderlich.

Gültige Werte
Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag ausgeben
Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag nicht ausgeben

Parameter 06

Betrag in Firmenwährung, falls Exportrechnung

Dieser Parameter steuert, ob bei einer Rechnung in Fremdwährung zusätzlich die Bemessungsgrundlage und die Steuer in Firmenwährung ausgegeben wird. Bei Rechnungen in Polen ist der Haken erforderlich.

Gültige Werte
Bemessungsgrundlage und Steuer werden zusätzlich in Firmenwährung ausgegeben
Bemessungsgrundlage und Steuer werden nicht zusätzlich in Firmenwährung ausgegeben
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