Ist im Steuerschlüssel ein "Gültig ab Datum" hinterlegt, so bedeutet dies, dass dieser Steuerschüssel ab diesem Datum gültig ist. Ist im Steuerschlüssel ein "Vorgänger" hinterlegt, so ist dieser ab dem "Gültig ab Datum" nicht mehr gültig. Im Vorgänger-Steuerschlüssel wird maschinell der nachfolgende Steuerschlüssel in das Feld "Nachfolger" eingestellt.   

Beispiel:

Steuerschlüssel 16 ist ab dem 01.07. gültig. Der Vorgänger-Steuerschlüssel ist Steuerschlüssel 14. Im Steuerschlüssel 14 steht im Feld "Nachfolger" der Wert 16.

Die Gültigkeit des Steuerschlüssels wird bei der DATEV-Übergabe, beim Belege buchen (FB20290) und bei bestimmten Transaktionen (z.B. Ausbuchen) im Rahmen der Kontoauszugsbuchung geprüft. Der Steuerschlüssel ist bei der Erstellung der Rechnungspositionen (BR60130) von Bedeutung. 
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