Bei dieser Art der Konsolidierung ist ein eigener, nicht operativer Konsolidierungsmandant notwendig. Es werden die Monatssalden der Sachkonten eines Wirtschaftsjahres aller zu konsolidierenden operativen Mandanten in diesem Konsolidierungsmandanten überführt. Die Übernahme der Daten aus den operativen Mandanten kann beliebig oft erfolgen. Ein einheitlicher Kontenrahmen ist in diesem Fall nicht erforderlich, da die Zuordnung der Konten der einzelnen Firmen zum Konsolidierungsmandanten im sogenannten Kontenmapping vorgenommen wird.