Beschreibung
Ausgangssituation
Im oxaion-Standard ist eine Präferenzkalkulation nicht möglich.
Anforderung
Es soll eine Möglichkeit einer Präferenzkalkulation geschaffen werden zu beiderseitigem Nutzen für Im- und Exporteur.
Die Präferenzkalkulation dient der Ermittlung der Ursprungseigenschaft eines Produktes. Durch die Feststellung der Ursprungseigenschaft ist es dem Hersteller bzw. Exporteur eines Produktes möglich, für dieses Gut eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Somit ist es z.B. möglich, das Produkt zu Präferenzzollsätzen (zollfrei oder zollermäßigt) in ein Bestimmungsland auszuführen. Dabei gilt jedoch das Kriterium, dass zwischen dem Ursprungs- und Bestimmungslandes des Produkts ein Präferenzabkommen (einseitig oder zweiseitig) besteht. So muss jedes produzierende Unternehmen mit Sitz in der EU oder der Schweiz, eine solche Präferenzkalkulation durchführen, wenn es in Staaten exportieren möchte, die mit der EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen haben.
Der Empfänger der Ware hat somit den Vorteil, dass die Güter zollfrei bzw. zollermäßigt im Empfangsland eingeführt werden.
Das exportierende Unternehmen wiederum hat den Nachweis der Präferenzberechtigung. Diese ist im internationalen Wettbewerb ein Verkaufsargument.
Lösung
Um eine Präferenzkalkulation durchführen zu können, die den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht, werden folgende Informationen benötigt:
- Materialinformationen mit dem Nachweis des präferenzberechtigten Ursprungs
- Die Lieferentenerklärung (Original!) der präferenzberechtigten Waren
- Stücklisten
- Schwellenwerte (Berechnungsregeln für die Zolltarifnummern der Endprodukte)
Für die Nutzung einer Präferenzkalkulation muss die Lieferentenerklärung vorliegen. Diese hat für produzierende und handelsorientierte Unternehmen einen besonderen Stellenwert, da sie den Ursprung der gekauften Ware dokumentiert. Ohne eine vorliegende Lieferantenerklärung gilt die Ware als „ohne Ursprung“ und wird nicht in der Präferenzkalkulation berücksichtigt. Rechtlich dürfen keine Folgenachweise vom nächsten Versender ausgestellt werden.
Die Präferenzkalkulation wurde in einem grafischen Schema dargestellt und ist wie folgt aufgebaut:
Voraussetzung
Es sind keine dedizierten Systemvoraussetzungen notwendig. Die Funktion kann in oxaion business solution ab Release 7.1 und alle oxaion open Release adaptiert werden.
Restriktionen
Präferenzberechtigung nur auf Teilebene
Es wird davon ausgegangen, dass die Komponenten von Fertigungsstücklisten, soweit sie fremdbezogen sind, immer eindeutig präferenzberechtigt oder präferenzunberechtigt sind. Zudem findet keine Berücksichtigung davon statt, dass ein Teil bei unterschiedlichen Lieferanten beschafft werden kann und somit unterschiedliche Präferenzberechtigungen für jedes Exemplar eines Teils existieren können. Auch die Ausstellung von nur einer Lieferanterklärung zu bestimmten Lieferungen bzw. Chargen durch einzelne Lieferanten, findet keine Berücksichtigung.
Als weitere Vorgabe muss es für jedes Teil, für das die Präferenzkalkulation durchgeführt werden soll, ein gültiger Produktkalkulationslauf in der vorgegebenen Kalkulationsart, vorhanden sein.
Weiterhin kann die Präferenzberechtigung nicht auf Chargen und/oder Seriennummernebene hinterlegt werden.Listenregelung nur auf Teileebene
Bei der Listenregelung kann nur auf einem Teil der prozentuale Werteanteil, ab welchem dieses als präferenzberechtigt ausgewiesen wird, hinterlegt werden. Es wird hierbei nur das Wertekriterium (Preis aus der Produktkalkulation) berücksichtigt. Eine Positionssprung, ein Bearbeitungskriterium oder eine Kumulierung wird derzeit nicht unterstützt.Listenregelung nicht für unterschiedliche Empfangsländer
Die Listenregelung kann nicht pro Empfangsland hinterlegt werden, sondern nur auf Teileebene.Präferenzkalkulation nicht auf Auftragsebene
Bei der Auftragsverwaltung wird nicht nochmals geprüft, ob durch einen evtl. gewährten Rabatt die Präfernenzberechtigung unterschritten wird.
Konfiguration
FRD570: Kalkulationsart
In dieser Tabelle werden die hinterlegten Kalkulationsarten geführt. Die Kalkulationsart wird für die spätere Ermittlung des Verkaufspreises benötigt.
Es muss die Kalkulationsart „P“ für Präferenzkalkulation angelegt werden.
VRLU82: Vorlauf für Präferenzkalkulation
Hier wird Einstellung vorgenommen, ob die Verwaltung der Felder Präferenzberechtigt und Herstellungsland bis möglich ist.
Als Ermittlungsgrundlage der Präferenzkalkulation dient der Nettorichtpreis.
FRDLRG: Listenregel für Präferenzkalkulation
In dieser Tabelle sind die Schwellenangaben für die Präferenzkalkulation hinterlegt.
Teilestamm: Grenzen
Je nach Exportland gelten unterschiedliche Freigaben (%-Angabe, ab wann die Präferenzkalkulation gilt).
Die Präferenzberechtigung hängt von dem Teil ab (in oxaion Artikel und nicht Lieferantenteil) und nicht von der Lieferung. Der Schwellenwert wird im Teilestamm eingetragen.
Textbausteine
Es muss einen Textbaustein für die relevanten Zolldaten hinterlegt sein, die beim Druck der Auftragsbestätigung im VKS auf dem Beleg angedruckt werden sollen (s. Beispiel).
Der Textbaustein für die Zolldaten setzt sich wie folgt zusammen:
Herstellungsland: &VAR(W_HSKZ)
Ursprungsregion: &VAR(W_URSR)
Intra-Warennummer: &VAR(TLWRNN)
Präferenzberechtigt: &VAR(W_PRBE)
Präferenzberechtigt gültig bis: &VAR(TLYPRB)
Gewicht: &VAR(W_BES1)
Mengeneinheit für Gewicht: &VAR(W_MEGE)
Die dort hinterlegten Daten stehen im Teilestamm des zu verkaufenden Teils, auf der Maske Einkauf/Verkauf
Stückliste
Für ein eigengefertigtes Teil, welches aus mehreren Komponenten�� besteht, muss eine Kalkulationsstückliste angelegt werden.
Arbeitspläne und Arbeitsgänge
Für die Stückliste müssen noch Arbeitspläne und Arbeitsgänge angelegt sein.
Kalkulationszuschläge
Für die Kalkulationsart „P“ müssen noch Zuschläge erfasst werden, damit diese später in der Kalkulation berücksichtigt werden.
In Kurzform
Standard
- Keine Präferenzkalkulation möglich
CAPS
- Präferenzkalkulation wird ermöglicht
- Sie dient der Ermittlung der Ursprungseigenschaft eines Produktes
- Dadurch ist es dem Hersteller bzw. Exporteur eines Produktes möglich, für dieses Gut eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen (Präferenzzollsätzen (zollfrei oder zollermäßigt))
Der Empfänger der Ware hat somit den Vorteil, dass die Güter zollfrei bzw. zollermäßigt im Empfangsland eingeführt werden
Das exportierende Unternehmen wiederum hat den Nachweis der Präferenzberechtigung. Diese ist im internationalen Wettbewerb ein VerkaufsargumentUm eine Präferenzkalkulation durchführen zu können, die den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht, werden folgende Informationen benötigt:
- Materialinformationen mit dem Nachweis des präferenzberechtigten Ursprungs
- Die Lieferentenerklärung (Original!) der präferenzberechtigten Waren
- Stücklisten
- Schwellenwerte (Berechnungsregeln für die Zolltarifnummern der Endprodukte)
Restriktionen
Präferenzberechtigung nur auf Teilebene
Listenregelung nur auf Teileebene
Listenregelung nicht für unterschiedliche Empfangsländer
Präferenzkalkulation nicht auf Auftragsebene




