Bei der Lieferantenkonsignation handelt es sich um die Möglichkeit der Bevorratung von Teilen, welche nicht dem eigenen Bestand zuzurechnen sind. Zu diesem Zweck werden die betreffenden Lagerbestände auf speziellen Konsignationslagerorten eingelagert und lediglich auf Lagerortebene geführt, sodass der Lagerbestand auf Teileebene davon nicht berührt ist. Die Teile bleiben solange Eigentum des Lieferanten, bis sie durch eine Umlagerung in den eigenen Lagerbestand übernommen werden; sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in die maschinelle Disposition einbezogen werden.
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