Anzahlungen sind im Geschäftsbetrieb aus diversen rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen denkbar, z. B.:

  • vereinbarte Zahlungsbedingungen
  • Absicherung riskanter Forderungen
  • hoher Auftragswert
  • Branchenüblich

Da im Verkauf nicht die Anzahlung (buchmäßige Erfassung des Zahlungsvorganges) selbst bearbeitet wird, sondern ein Vorgang mit Belegen, etc. durchgeführt wird, der zur Anzahlung des Kunden führt, wird hier der Begriff Anzahlungsanforderungen verwendet. Der beschriebene Vorgang für Anzahlungsanforderungen kann entsprechend für vereinbarte Abschlagszahlungen (Abschlagsanforderungen) des Kunden benutzt werden.

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