Anzahlungen sind im Geschäftsbetrieb aus diversen rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen denkbar, z.B.

  • vereinbarte Zahlungsbedingungen
  • Absicherung riskanter Forderungen
  • hoher Auftragswert
  • branchenüblich


Im Service wird nicht die Anzahlung (buchmäßige Erfassung des Zahlungsvorganges) selbst bearbeitet. Vielmehr wird ein Vorgang mit Belegreferenz durchgeführt. Dieser führt zur Anzahlung durch den Kunden. Deshalb wird hier der Begriff Anzahlungsanforderungen verwendet. Der beschriebene Vorgang für Anzahlungsanforderungen kann entsprechend auch für vereinbarte Abschlagszahlungen (Abschlagsanforderungen) des Kunden benutzt werden.

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