Abschreibungsmethode
In dieser Tabelle werden für jede Abschreibungsmethode eine Beschreibung und die entsprechenden Steuerkennzeichen hinterlegt.
Abschreibungsmethoden:
Definition der Abschreibungsmöglichkeiten in der Anlagenbuchhaltung. Es wird die grundlegende Verteilung der Abschreibungswerte auf den Abschreibungszeitraum gesteuert.
Bei der degressiven Abschreibungsverteilung ist der Fall der zusätzlichen Sonderabschreibung nach §7 g EstG für die Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe nicht vorgesehen, d.h. dass die Parameter 04 "Degressiv" und 07 "Sonderabschreibungstabelle" nicht gleichzeitig angegeben werden dürfen.
Argument
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Das Argument ist zweistellig und frei definierbar. |
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Parameter 01 |
Bezeichnung Bezeichnung der Abschreibungsmethode |
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Parameter 02 |
Begünstigungszeitraum Der gesetzlich erlaubte Zeitraum für die Ausnutzung von Sonderabschreibung z.B. 060 sind 60 Monate. Dieser Wert wird nur benutzt, wenn im Parameter 06 Staffelabschreibungsverteilung "J" eingetragen ist. |
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Parameter 03 |
Lineare Restwertverteilung auf Nutzungsdauer Kennzeichen
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Parameter 04 |
Degressive Abschreibungsverteilung Kennzeichen, ob es sich um eine degressive Abschreibung handelt. |
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Parameter 05 |
Digitale Abschreibungsverteilung Kennzeichen, ob es sich um eine digitale Abschreibung handelt. |
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Parameter 06 |
Staffelabschreibungsverteilung Normal Kennzeichen, ob es sich um eine Staffelabschreibungstabelle für Normalabschreibung handelt. |
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Parameter 07 |
Staffelabschreibungsverteilung Sonder Kennzeichen (J/N/M), ob es sich um eine Staffelabschreibungstabelle für Sonderabschreibung handelt, oder ob eine manuelle Sonderabschreibung (Transaktion "S" im Programm "FAB-Belege buchen") vorgenommen wird, z.B. für die Bewertungsreserve in Österreich. (siehe dazu auch Parameter 03 !) |
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Parameter 08 |
Faktor linearer Satz (wird in Gesamtanzeige nicht angezeigt) Mit Hilfe dieses Faktors wird der degressive Prozentsatz ermittelt Beispiel: Faktor linearer Satz (England) : 2,0 Nutzungsdauer 60 Monate --- linearer Satz: 20 % Prozentsatz degressive AfA: 40 % |
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Parameter 09 |
Maximaler Prozentsatz, der für einen Rechnungskreis zugelassen werden soll. Ab 01.01.2001 bis Ende 2005 in Deutschland bei degressiver Abschreibung 20 %. Für Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2006 aktiviert werden, gilt der maximale Satz von 30 %. In England oder der Schweiz gibt es keinen Maximalprozentsatz. Der degressive Prozentsatz ergibt sich in diesen Ländern aus dem Faktor linearer Satz multipliziert mit dem linearen Prozentsatz. |
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Parameter 10 |
Kennzeichen, ob bei degressiver Abschreibung eine Umstellung auf linear stattfinden soll.
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Parameter 11 |
Degressive Gebäudeabschreibung Kennzeichen, ob degressive Gebäudeabschreibung zugelassen ist. |
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Parameter 12 |
Leistungs-Afa Kennzeichen, ob Leistungsabschreibung zugelassen ist. Zurzeit nicht aktiv. |
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Parameter 13 |
GWG 100% Kennzeichen, ob die geringwertigen Wirtschaftsgüter in der Anschaffungsperiode voll abgeschrieben werden sollen. |
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Parameter 14 |
Behaltefrist Die Behaltefrist wird in Monaten eingegeben und dient zur Prüfung der Nutzungsmonate für die Sonderabschreibung. Der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut im Betrieb verbleiben muss, um Sonderabschreibung nutzen zu können. |
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Parameter 15 |
AfA Ende Wirtschaftsjahr (wird in Gesamtanzeige nicht angezeigt) Kennzeichen, ob die Abschreibungen zum Jahresende beendet sein sollen. Beispiel: Frankreich AfA-Beginndatum: 01.05.94 Nutzungsdauer : 48 Monate Das Wirtschaftsgut ist Ende 1997 voll abgeschrieben. |
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Parameter 16 |
Lineare %-Satz fix Lineare Abschreibungsverteilung mit fixem Prozentsatz mit automatischer Nutzungsdauerverlängerung |
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Parameter 17 |
Schichtabschreibungskennzeichen Kennzeichen, ob eine zusätzliche Schichtabschreibung durchgeführt werden darf. |
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Parameter 18 |
Länderspezifische Steuerung
Über diesen Parameter werden spezielle länderspezifische Abschreibungsmodilitäten gesteuert. Derzeit werden folgende Länder unterstützt :
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