Kennzeichen für Seriennummernpflicht
Das Kennzeichen steuert die verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes einer Seriennummer.
Durch den angegebenen Wert im Teilestamm kann festgelegt werden, ob das Teil eine Seriennummer erhalten muss, und wie diese mit der Chargennummer in Beziehung steht.
Argument | Seriennummernkennzeichen Das Argument kann frei gewählt werden, steuernde Wirkung hat Parameter 02. | ||||||||||||
Parameter 01 | Bezeichnung Die Bezeichnung leitet sich vom Argument ab. Sie darf nur sinngemäß geändert werden. | ||||||||||||
Parameter 02 | Steuerkennzeichen Das Steuerkennzeichen steuert die interne Verarbeitung. Es wird in verschiedenen Programmen abgefragt und darf nicht geändert werden. Folgende Ausprägungen sind möglich:
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Parameter 03 | Chargenpflicht Das Kennzeichen legt fest, ob für das angegebene Steuerkennzeichen in Parameter 02 Chargenpflicht Voraussetzung ist. Der Parameter muss mit Parameter 02 korrespondieren und darf nicht verändert werden.
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Parameter 04 | Vereinfachter Seriennummernnachweis Über diesen Parameter wird gesteuert, ob eine Seriennummer für ein Teil erfasst werden kann, obwohl das Teil laut Teilestamm nicht für Seriennummern zugelassen ist. Dieser Parameter darf nur gesetzt werden, wenn das Steuerkennzeichen die Ausprägung "0" hat. Soll mit vereinfachtem Seriennummernnachweis gearbeitet werden, so ist, falls noch nicht vorhanden, ein neuer Tabellensatz zu erfassen. Der Standardsatz für "Keine Seriennummer zulässig" darf hierfür nicht verwendet werden. | ||||||||||||
Parameter 05 | Aktualisierung Seriennummer Über diesen Parameter wird gesteuert, ob für Teile, die dem vereinfachten Seriennummernnachweis zugeordnet sind, maschinell die Seriennummerndatei fortgeschrieben wird, wenn über das Programm Generierung vereinfachter Seriennummernnachweis (US15060) Daten für den vereinfachten Seriennummernnachweis erfasst werden. Ist die Seriennummer bereits vorhanden, wird sie aktualisiert, andernfalls wird sie angelegt. |