Zuschlagssatz

Diese Tabelle wird in den Modulen BAR/BKR verwendet. In ihr sind die zulässigen Zuschlagssätze hinterlegt.


Bedeutung der Parameter:

Argument

Gültige Werte für Zuschlagssatz

Das Argument ist zweistellig und numerisch.

Parameter 01

Bezeichnung des Arguments

Die Bezeichnung leitet sich vom Argument ab. Sie darf nur sinngemäß geändert werden.

Parameter 02

Kurzbezeichnung des Arguments

Die Kurzbezeichnung leitet sich vom Argument ab. Sie darf nur sinngemäß geändert werden.

Parameter 03

Zuschlag für Auftrag

Dieser Parameter gibt an, ob der Zuschlag auf Aufträge gerechnet wird. Wird mit der maschinellen Zuschlagsermittlung gearbeitet darf eine Zuschlagsart entweder nur für Auftrag oder für Kostenstelle zugelassen sein (vgl. Parameter 04).

Der Zuschlag wird auf Aufträge gerechnet
Der Zuschlag wird nicht auf Aufträge gerechnet.

Parameter 04

Zuschlag für Kostenstelle

Dieser Parameter gibt an, ob der Zuschlag auf Kostenstellen gerechnet wird. Wird mit der maschinellen Zuschlagsermittlung gearbeitet darf eine Zuschlagsart entweder nur für Auftrag oder für Kostenstelle zugelassen sein (vgl. Parameter 03).

Der Zuschlag wird auf Kostenstellen gerechnet.
Der Zuschlag wird nicht auf Kostenstellen gerechnet.

Parameter 05

Fortschreiben BSOZZP

Über diesen Parameter wird gesteuert, ob ein maschinell errechneter Zuschlagssatz auf Geschäftsbereichsebene, welcher zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden ist, fortgeschrieben wird. Voraussetzung ist, dass zur gleichen Zuschlagsart ein Satz ohne Geschäftsbereich bereits vorhanden ist.
 

Der Zuschlag wird auf Geschäftsbereichsebene fortgeschrieben.
Der Zuschlag wird nicht auf Geschäftsbereichsebene fortgeschrieben.

Parameter 06

Ausschluss Zuschlagsberechnung bei Angebotsverrechnung

Über diesen Parameter wird gesteuert, ob Aufträge von der Zuschlagsberechnung ausgeschlossen werden, sofern bereits Angebotskosten eines spezifischen Kostensammlers auf den Auftrag gebucht wurden.

Der Auftrag wird von der Zuschlagsberechnung ausgeschlossen.
Der Auftrag wird nicht von der Zuschlagsberechnung ausgeschlossen.


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