Daten für die Konsolidierung bereitstellen
Mit diesem Programm kann der Aufbau der Konsolidierungsdaten zu einer Konsolidierung abgerufen werden. Voraussetzung ist, das zu der Konsolidierung eine gültige Firma im Feld Konsolidierungsmandant hinterlegt ist. Beim Abruf werden bestimmte Prüfungen zu den zur Konsolidierung hinterlegten Mandanten durchgeführt. DieMandanten werden auf abweichende Währung geprüft. Bei einer abweichenden Währung muss zu dieser Währung und Wirtschaftsjahresende (bspw. 31.12.) des Abrufjahres im Währungsstamm zur Firma für Währungen des Konsolidierungsmandanten ein Datensatz mit dem Stichtagskurs und Durchschnittskurs der Konsolidierung angegeben sein. Außerdem muss das Jahr des Abrufs in allen Mandanten initialisiert sein. In der Konsolidierung müssen außerdem das Sachkonto Innenumsatz, das Sachkonto Konzernforderungen/ Verbindlichkeiten sowie das Sachkonto Währungsumrechnungsrücklage hinterlegt sein. Beim Aufbau der Konsolidierung werdendie Monatssalden der Sachkonten eines Wirtschaftsjahres sämtlicher zu einem Konsolidierungskreis gehörenden operativen Mandanten in einen Konzernmandant überführt. Dabei findet, wenn notwendig, eine Umsetzung von Sachkontonummern des operativen Mandanten in den Konzernkontenrahmen, sowie die Umrechnung der Salden bei einer von der Berichtswährung abweichenden Hauswährung eines operativen Mandanten in die Berichtswährung statt.
Felder
Angaben zur Konsolidierung
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Konsolidierung | Angabe der Konsolidierung zu welcher der Aufbau erfolgen soll. Es kann nur eine Konsolidierung ausgewählt werden, zu der im Feld Konsolidierungsmandant eine gültige Firma angegeben wurde. Alle zu der Konsolidierung als Konsolidierungspositionen hinterlegten Firmen werden zusammengefasst und die konsolidierten Werte zu dem Konsolidierungsmandant fortgeschrieben. |
Wirtschaftsjahr | Angabe des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Aufbau der Konsolidierung erfolgt. Für dieses Wirtschaftsjahr werden die Monatssalden aus dem operativen Mandanten in den Konsolidierungsmandant übertragen. Das angegebene Wirtschaftsjahr muss in allen operativen Mandanten der Konsolidierung (Konsolidierungspositionen) initialisiert sein. |
Protokoll Mapping | Ist die Checkbox markiert, wird auf dem bei der Übertragung der Salden erstellten Protokoll jedes Sachkonto aufgelistet, das nicht gemappt werden konnte. Es wird geprüft, ob im Kontenmapping eine Zuordnung der Sachkontonummer des operativen Mandanten zu einem Konto des Konsolidierungsmandanten existiert. Ist kein Eintrag zu finden erfolgt eine Fehlerausgabe auf dem Protokoll. Wenn das Sachkonto nur in der Zuordnung fehlt, jedoch im Sachkontenstamm des Konsolidierungsmandanten vorhanden ist, erfolgt nur bei markiertem Kennzeichen "Protokoll Mapping" ein Hinweis auf dem Protokoll. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Fehler handeln, da bei einem einheitlichen Kontenrahmen des operativen und des Konsolidierungsmandanten ein Mapping nur dann erforderlich ist, wenn die Sachkontenzuordnung nicht zum gleichlautenden Konto im Konsolidierungsmandanten erfolgen soll. |