Verbandszuordnungen ändern
In diesem Programm werden die einem Verband zugeordneten Häuser verwaltet. Die einegebenen Daten werden in der Datei UVBZOP angelegt.
Voraussetzung für die Anlage eines Hauses ist, dass das ausgewählte Konto im Personenkontenstamm angelegt und kein CPD-Konto ist.
Ist das Modul Finanzbuchhaltung installiert, so darf das ausgewählte Personenkonto nicht gerade bebucht werden und auch sich auch nicht im Bankeinzug befinden.
Nach Anlage bzw. Änderung eines zugeordneten Hauses werden die Informationen direkt in den Personenkontenbewegungen fortgeschrieben.
Das zugeordnete Haus darf den Gültigkeitszeitraum des Verbandskontos nicht unter- bzw. überschreiten und darf in dem gewählten Zeitraum auch nicht einem anderen Verband zugeordnet sein.
Verwendung dieses Programms
- US11381 Verbandskonten
Felder
Gültigkeitsinformationen
Feldbezeichnung | Erklärung | ||||||
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Personenkonto | In diesem Feld wird die Adresse oder das Personenkonto angegeben, die bearbeitet werden soll. Erlaubt sind beliebige Kombinationen der Ziffern von "0" bis "9". Über den List-Button wird in das Matchcode-Programm "Adressen" oder "Personenkonten" verzweigt. Erfolgt im Feld "Filiale" keine Eingabe, wird, falls für die eingegebene Adresse mehrere Filialen vorhanden sind, in das Matchcode-Programm "Filialen" verzweigt. Existiert genau eine Filiale, wird diese in das Eingabefeld übertragen. Erfolgt bei einem Personenkonto keine Angabe der "Kontenart", so wird, falls für die angegebene Adresse mehrere Kontenarten vorhanden sind, in das Matchcode-Programm "Kontenart" verzweigt. Existiert genau eine Kontenart, wird diese in das Eingabefeld übertragen. Existiert das eingegebene Konto nicht, so wird ein entsprechender Hinweis angezeigt. | ||||||
Verbandszugehörigkeit ab | Kennzeichnet das Datum, ab dem ein Personenkonto einem Verband zugeordnet ist. Ein Personenkonto darf im Zeitraum "Verbandszugehörigkeit ab" und " Verbandszugehörigkeit bis" keinem anderen Verband zugeordnet sein. | ||||||
Verbandszugehörigkeit bis | Kennzeichnet das Datum, bis zu dem ein Personenkonto einem Verband zugeordnet ist. Ein Personenkonto darf im Zeitraum "Verbandszugehörigkeit ab" und "Verbandszugehörigkeit bis" keinem anderen Verband zugeordnet sein. | ||||||
Lastschrift über Zentrale | Das Kennzeichen steuert, ob die fälligen Forderungen von Verbandsmitgliedern im maschinellen Bankeinzugsverfahren über die Zentrale eingezogen werden sollen. Voraussetzung für den Einzug über die Zentrale ist, dass die Zentrale entweder am maschinellen Bankeinzug oder Abbuchungsverfahren teilnimmt. | ||||||
Verbandsmahnung | Über dieses Feld wird gesteuert, ob bei Mahnungen an Häuser eines Verbands Mahnschreiben direkt an das Haus oder an die jeweilige Zentrale geschickt werden sollen, und in letzterem Fall, ob eine Kopie an das entsprechende Haus erstellt werden soll. Das Kennzeichen hat drei verschiedene Ausprägungen:
Die Zentrale kann nur mit "Ja" gekennzeichnet werden. Die Häuser können mit "Ja", "Nein" oder "Kopie" gekennzeichnet werden. | ||||||
Mahnstufe Verbandsmahnung | In diesem Feld wird die Mahnstufe hinterlegt, ab der die Mahnung nicht an das Haus, sondern an die Zentrale gesendet wird. Die gültigen Werte sind die Ziffern Null bis Neun.
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Überschriftsformat
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Verbandskonto | Durch Eingabe eines Verbandskontos können Personenkonten zu Verbänden zusammengefasst werden. Zuvor muss für den Verband ein eigenes Personenkonto angelegt sein. Das Personenkonto und das Verbandskonto des Verbandes (Zentrale) müssen gleich sein. Die einzelnen Häuser haben beliebige Personenkonten, das Verbandskonto entspricht der Zentrale. |