Hier geben Sie an, ab welcher Mahnstufe der Wechsel von Fax bzw. E‑Mail auf Papier erfolgen soll. Bei der Angabe von "keine" erfolgt die Ausgabe der Mahnung auf Papier.

Beispiel:

Mahnstufe 4: ab der Mahnstufe 4 wird die Mahnung auf Papier gedruckt; bis Mahnstufe 3 erfolgt die Ausgabe der Mahnung per Fax bzw. E-Mail.

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