Hier geben Sie durch Aktivieren der Checkbox an, ob die Zusendung von Auftragsbestätigungen per E-Mail an den Kunden zulässig ist. 

Um Auftragsbestätigungen per E-Mail zusenden zu können, muss im Datensatz des Geschäftspartners (oder gegebenenfalls auch in den Daten des Ansprechpartners) eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein.
Diese Einstellung wird beim Anlegen eines neuen Auftrags in den Auftragskopf voreingestellt und kann belegspezifisch geändert werden.

Werden die Auftragsbestätigungen über das Programm Auftragsbestätigungen (Verkauf) drucken (VK20200) und mit einer Selektion von-bis gedruckt, wird die Einstellung berücksichtigt. Wird ein Einzelbeleg über das Kontextmenü im Programm Verkaufsaufträge (VK20090) oder über das Programm Auftragsbestätigungen (Verkauf) drucken (VK20200) gedruckt, findet die Einstellung keine Berücksichtigung.

Über die Tabelle VRLV01 kann gesteuert werden, ob bei Neuanlage des Kundenstammsatzes die Checkbox aktiviert ist.

  • Keine Stichwörter