Hier geben Sie an, wie die Rechnungsstellung erfolgen soll. Es ist prinzipiell eine Unterscheidung zwischen Einzel- und Sammelrechnungen möglich.

Die gültigen Werte werden in der Tabelle FRD214 gepflegt.

Über die Tabelle VRLV01 wird gesteuert, ob die Rechnungsstellung eingegeben werden muss und welche Rechnungsstellung bei Neuanlage voreingestellt wird.

Weitere Informationen unter VKUNDP_RSKZ Detail.

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