Bei Liefer- oder Voranmahnungen werden nur Belege angemahnt, die bestätigt wurden. Dazu muss, abhängig von der Einstellung in Tabelle VRLE08, bei der Belegerfassung ein Bestätigungsdatum bzw. eine Bestätigungsnummer erfasst werden.

Bei der ersten Mahnung wird zu der/dem im Beleg angegebenen Lieferwoche/-datum die Anzahl Karenztage aus Tabelle VRLE08 hinzugezählt. Bei jeder weiteren Mahnung wird das letzte Mahndatum als Ausgangswert genommen.

Bei der Bestätigungsanmahnung werden alle Belege angemahnt, die nicht bestätigt sind. Bei dieser Art der Mahnung werden das letzte Bestätigungsmahndatum und die Anzahl Karenztage aus Tabelle VRLE08 berücksichtigt.

Ist das errechnete Datum größer als das eingegebene Mahndatum, wird nicht gemahnt.

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