Die Abschreibungen werden bis zum Ende der Periode des angegebenen Abrechnungsdatums berechnet.
Bei Übergabe der geplanten Abschreibungen an die Kostenrechnung ist nur der Jahresletzte als Eingabe zulässig.
Bei Übergabe der geplanten Abschreibungen an die Kostenrechnung ist nur der Jahresletzte als Eingabe zulässig.