Das Abrechnungsdatum ist die obere Datumsgrenze des nachfolgenden Programms.
Alle Bewegungen einschließlich des Anlagenstammes von Wirtschaftsgütern werden gelöscht, wenn für diese Wirtschaftsgüter ein Vollabgang gebucht worden ist und dieser Vollabgang länger als zwei Jahre vom Abrechnungsdatum zurückliegt.
Eine Ausnahme bilden die Geringwertige Wirtschaftsgüter, die mindestens fünf Jahre im Betrieb geführt werden müssen.
Alle Bewegungen einschließlich des Anlagenstammes von Wirtschaftsgütern werden gelöscht, wenn für diese Wirtschaftsgüter ein Vollabgang gebucht worden ist und dieser Vollabgang länger als zwei Jahre vom Abrechnungsdatum zurückliegt.
Eine Ausnahme bilden die Geringwertige Wirtschaftsgüter, die mindestens fünf Jahre im Betrieb geführt werden müssen.