Über die Auswahl wird festgelegt wie die Verarbeitung der Bewegungen im ausgewählten Meldezeitraum erfolgen soll.

Zu meldende Bewegungen sind alle Ausgangsrechnung mit Buchungsdatum im Abrufzeitraum und alle Eingangsrechnungen deren Eingangsdatum nicht nach dem Ende des Abrufzeitraums liegt sowie Sachbelege mit melderelevantem Steuerschlüssel mit Buchungsdatum im Abrufzeitraum.

Die einzelnen Ausprägungen sind unter FB52040_FB52040_IVKK Detail beschrieben.

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