Die UVA nach vereinnahmter Steuer kann vorläufig (ohne Fortschreibung des Meldedatums) oder endgültig (mit Fortschreibung des Meldedatums) erstellt werden. Bei der Auswahl "Druck gemeldete UVA" werden alle Belege gedruckt, die das entsprechende Meldedatum aufweisen.
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