Dieses Kennzeichen steuert, ob die Meldebeträge (Forderungen und Obligen) nach gegebenenfalls Mitversicherten Firmen aufgelöst werden. Existiert ein in der Masterfirma versichertes Personenkonto auch in einem Mitversicherten Mandaten wird dies explizit ausgewiesen.
Für die Salden- oder die Umsatzmeldung an den Kreditversicherer ist eine Auflösung nicht notwendig bzw. zweckmäßig. Diese dient rein internen Auswertungen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Summe der Einzel-/Firmenwerte eines kreditversicherten Personenkto. nicht dem unter der Masterfima ausgewiesenen Meldebetrag des Hauptversicherten entspricht. Die Einzelbeträge dürfen nur als Näherungswerte verstanden werden, um z.B. einen Überblick über die Verteilung der Meldebeträge zwischen den zusammen Versicherten zu ermöglichen.
Gültige Werte:
Für die Salden- oder die Umsatzmeldung an den Kreditversicherer ist eine Auflösung nicht notwendig bzw. zweckmäßig. Diese dient rein internen Auswertungen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Summe der Einzel-/Firmenwerte eines kreditversicherten Personenkto. nicht dem unter der Masterfima ausgewiesenen Meldebetrag des Hauptversicherten entspricht. Die Einzelbeträge dürfen nur als Näherungswerte verstanden werden, um z.B. einen Überblick über die Verteilung der Meldebeträge zwischen den zusammen Versicherten zu ermöglichen.
Gültige Werte:
Ja | Mitversicherte Firmen werden einzeln gedruckt |
Nein | Mitversicherte Firmen werden nicht einzeln gedruckt |