Ist die Checkbox markiert, wird auf dem bei der Übertragung der Salden erstellten Protokoll jedes Sachkonto aufgelistet, das nicht gemappt werden konnte.

Es wird geprüft, ob im Kontenmapping eine Zuordnung der Sachkontonummer des operativen Mandanten zu einem Konto des Konsolidierungsmandanten existiert. Ist kein Eintrag zu finden erfolgt eine Fehlerausgabe auf dem Protokoll. Wenn das Sachkonto nur in der Zuordnung fehlt, jedoch im Sachkontenstamm des Konsolidierungsmandanten vorhanden ist, erfolgt nur bei markiertem Kennzeichen "Protokoll Mapping" ein Hinweis auf dem Protokoll. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Fehler handeln, da bei einem einheitlichen Kontenrahmen des operativen und des Konsolidierungsmandanten ein Mapping nur dann erforderlich ist, wenn die Sachkontenzuordnung nicht zum gleichlautenden Konto im Konsolidierungsmandanten erfolgen soll.

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