In diesem Feld wird die Verknüpfung der beiden Wertgrenzen festgelegt. Als Eingabe ist "1", "2" oder "3" gültig.
Bei einer "1" als Verknüpfungskennzeichen ist nur die Eingabe in den Wertbegrenzungsfeldern Einzelpreis ab" zulässig. Eine Eingabe in den Wertbegrenzungsfeldern "Prozent" ist in diesem Fall nicht zulässig.
Bei einer "2" als Verknüpfungskennzeichen ist es umgekehrt: Eine Eingabe ist nur in den Wertbegrenzungsfeldern "Prozent" zulässig, aber keine Eingabe in den Wertbegrenzungsfeldern "Einzelpreis ab".
Wird eine "3" eingegeben, müssen Angaben in allen vier Wertbegrenzungsfeldern erfolgt sein. Diese Verknüpfung ist als logisches "oder" zwischen "Einzelpreis ab" und "Prozent" zu sehen.