Der Abschreibungserinnerungswert ist der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut noch zu Buche stehen soll, wenn es voll abgeschrieben ist.

Der hier eingegebene Wert weicht von dem im Firmenstamm hinterlegten Erinnerungswert ab. Er kann, obwohl das Erinnerungswertkennzeichen "nicht markiert" ist, auch Null sein.

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