Der Abschlag steuert die Spesenabzüge nach finanzamtüblichen Sätzen.

Dieses Kennzeichen darf nur am ersten Tagesberichtssatz des jeweiligen Tages erfasst werden, für den der Abzug gelten soll.

Die Eingabe des entsprechenden Spesen-Schlüssels ist Voraussetzung.

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