Wenn der Nummernkreis in Abhängigkeit eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres geführt werden soll, so muss dieses Wirtschafts- oder Kalenderjahr am Ende des Restschlüssels angegeben werden (zwei-, drei- oder vierstellig). Den Ziffern für das Wirtschafts- oder Kalenderjahr dürfen also ausschließlich Leerzeichen nachfolgen.
Hier wird angegeben, an welcher Stelle das Jahr innerhalb des Restschlüssels beginnt. Gültige Angaben sind die Stellen 1 bis 9. Wird der Nummernkreis in Abhängigkeit eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres geführt und hier kein Wert angegeben, so wird die letzte zusammenhängende Ziffernfolge von mindestens zwei Ziffern am Ende des Restschlüssels als Jahresangabe interpretiert. (Die Angabe ist also dann notwendig, wenn unmittelbar vor einer zwei- oder dreistelligen Jahresangabe weitere Ziffern vorangestellt sind.)
Wird der Nummernkreis nicht in Abhängigkeit eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres geführt, so darf hier keine Angabe erfolgen.