In einer Abschreibungstabelle können für maximal fünf Zeiträume variable Abschreibungsprozentsätze festgelegt werden.

Eine Abschreibungstabelle kann nur angegeben werden, wenn sie für die gewählte Abschreibungsmethode zulässig ist. In der Tabelle FRDAMT ist für jede Abschreibungsmethode ein Steuerkennzeichen StN (Staffelabschreibungsverteilung) mit den Ausprägungen "J" oder "N" hinterlegt.

Mit Hilfe der Abschreibungstabellen kann z.B. die degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 5,1 realisiert werden.

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