Der Begriff "abgegrenzter Betrag" wird im Zusammenhang mit Abgrenzungen verwendet. Zur Erklärung soll folgendes Beispiel dienen:

ein im Januar gebuchter Aufwand von 1.200 soll über 12 Perioden gleichmäßig abgegrenzt werden. Gebucht wird im Januar Rechnungsabgrenzung an Aufwand 1.100

und in jeder folgenden Periode bis Dezember
Aufwand an Rechnungsabgrenzung 100.

Nach der Buchung der Periode April sind auf dem Sachkonto für Rechnungsabgrenzung von den ursprünglichen 1.100, um die der Aufwand im Januar reduziert wurde, noch 800 übrig geblieben. Diese 800 entsprechen dem abgegrenzten Betrag nach der Buchung der Periode April. Der abgegrenzte Betrag ändert sich also je nach Zeitpunkt der Betrachtung einer Abgrenzung.  

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