In diesem Feld wird das für den benannt versicherten Kunden gegebenenfalls vom Kreditversicherer festgesetzte abweichende äußerste Kreditziel für wechselunterlegte Forderungen angegeben.
Das äußerste Kreditziel für Wechsel ist der Zeitraum, in dem wechselunterlegte Forderungen an kreditversicherte Kunden spätestens bezahlt sein müssen. Die Einräumung einer Wechsellaufzeit durch den Versicherungsnehmer, die diesen Zeitraum übersteigt, ist daher nicht zulässig. Das gilt auch bei Ausstellung eines Finanzierungswechsels im Rahmen der Scheck-Wechsel-Finanzierung.
Das äußerste Kreditziel für Wechsel ist normalerweise für alle kreditversicherten Kunden des Versicherungsnehmers identisch. Es ist im Konditionenblatt des Versicherungsscheins festgelegt. Der Kreditversicherer kann für benannt versicherte Kunden mit besonders schlechter (oder guter) Bonität durch Kreditmitteilung ein vom generellen äußersten Kreditziel für Wechsel abweichendes äußerstes Kreditziel festsetzen. Dieses äußerste Kreditziel gilt dann bis auf Widerruf nur für wechselunterlegte Forderungen gegen diesen Kunden.
Im Feld "Abweichendes äußerstes Kreditziel Wechsel" wird der in der Kreditmitteilung gegebenenfalls genannte Zeitraum in Monaten angegeben. Wurde vom Kreditversicherer für den benannt versicherten Kunden kein abweichendes äußerstes Kreditziel für Wechsel festgesetzt, so wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, in diesem Fall wird das allgemeine äußerste Kreditziel für Wechsel aus den Daten des Mantelvertrags zugrunde gelegt.
Werden die Kreditmitteilungen vom Anwender über das Programm Kreditmitteilungen verwalten (FK10410) erfasst (Vorlaufparameter "J" in Tabelle VRLF50, so ist das Feld "Abweichendes äußerstes Kreditziel Wechsel" im Programm Kreditversicherte Kunden verwalten (FK10210) gegen Eingaben gesperrt. Das System ermittelt diesen Wert automatisch anhand der vorliegenden Kreditmitteilungen und zeigt ihn zur Information des Anwenders an. Korrekturen sind jedoch nur über das Programm Kreditmitteilungen verwalten (FK10410) möglich.