Über die Eingabe des Adressmerkmals wird gesteuert, ob bei der Zuordnung der Adressmerkmale zu den Adressen eine Adressmerkmalsausprägung eingegeben werden kann, darf oder muss.

Das Kennzeichen kann folgende Werte annehmen:

WertBeschreibung
Eine Adressmerkmalsausprägung darf nicht angegeben werden.
Eine Adressmerkmalsausprägung kann angegeben werden.
Eine Adressmerkmalsausprägung muss angegeben werden.
Die Verwaltung der Adressmerkmalsausprägung ist (temporär) gesperrt.
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