Hier wird angegeben, wie viele Nachkommastellen bei der Eingabe einer Merkmalsausprägung angegeben werden müssen. Der Wert muss mindestens um eine Stelle kleiner sein als die angegebene Feldlänge. Wird der Wert 9 angegeben, so erfolgt bei der Eingabe der Merkmalsausprägungen keine Prüfung, d.h., es können dann beliebig viele Nachkommastellen angegeben werden.
  • Keine Stichwörter