Ist das Feld markiert, so enthält die Datei Daten, die nach der in Deutschland geltenden Datenbereitstellung nach GoBD (Datenträgerüberlassung (Z3)) an die Finanzbehörden exportiert werden müssen. Die Definition, welche Datenfelder exportiert werden sollen, erfolgt auf Feldebene auf der Lasche "Datenbereitstellung nach GoBD". Diese Lasche wird bei der Verwaltung der Datenfelder einer Datei nur dann ausgegeben, wenn auf Dateiebene das Feld "Datenbereitstellung nach GoBD" markiert ist.
Entsprechend den Bestimmungen der Datenbereitstellung müssen beim Datenexport die steuerlich relevanten Daten exportiert werden. Zur Frage, welche Daten steuerlich relevant sind, gibt es keine allgemeingültige Definition. Man kann den Begriff "Steuerlich relevant" jedoch wie folgt umschreiben: Steuerlich relevant sind Daten immer dann, wenn sie für die Besteuerung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein können. Nach den GoBD ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen, die steuerlich relevanten Daten von den anderen abzugrenzen.