Die Äquivalenzziffer dient zur Bezugsgrößenkontierung.

Wenn im Versionsstamm oder im Kostenstellenstamm Bezugsgrößenkontierung über Äquivalenzziffern angegeben wurde, muss bei allen Bezugsgrößen einer Kostenstelle eine Äquivalenzziffer angegeben werden.

In diesem Fall wird bei der Schnittstellenübernahme der auf dem Schnittstellenbeleg angegebene Betrag entsprechend den zu jeder Bezugsgröße hinterlegten Äquivalenzziffern auf die einzelnen Bezugsgrößen einer Kostenstelle verteilt, wenn auf dem Schnittstellenbeleg keine Bezugsgröße angegeben wurde.

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