Dunkelbuchungen kommen grundsätzlich nur für Rechnungen mit Bestellbezug (RMB) infrage. Liegen zum Zeitpunkt des ERW-Launchs für eine RMB bereits alle Wareneingänge für die auf der Rechnung ausgewiesenen Bestellungen vor und ergibt sich bei der implizit ausgeführten Rechnungsprüfung keine Abweichung, wird diese Rechnung zunächst als Dunkelbuchung klassifiziert.
Für die obligatorische Sichtprüfung, die auch für Dunkelbuchungen verfplichtend ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bevor eine Rechnung der OCR-Erkennung zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Klassifizierung dem System noch nicht bekannt.
- Nach der OCR-Erkennung, wenn dem System die Klassifizierung bekannt ist.
Mit diesem Feld wird gesteuert, welche Möglichkeit der Sichtprüfung eingesetzt wird. Ist dieses Feld markiert, wird eine Rechnung auch dann zur inhaltlichen Prüfung bereitgestellt, wenn alle erforderlichen Daten zur Verfügung stehen und die implizite Rechnungsprüfung erfolgreich war. Ohne Markierung wird die Rechnung ohne weitere Prüfung bei der nächsten Rechnungsübergabe des Einkaufs an die Finanzbuchhaltung übertragen.