Der Chargenverfallsbestand gibt den Teil des Dispositionsbestandes eines chargenpflichtigen Teils an, der im Hinblick auf seine Verfallsdaten zu lange schon gelagert ist und daher verfallen ist.
In der Disposition kann der Chargenverfallsbestand in der Weise eingesetzt werden, dass die Verfügbarkeit eines chargenpflichtigen Teils abnimmt, wenn das Verfallsdatum einer Charge erreicht ist.