Wenn die Chargen eines (chargenpflichtigen) Teils verfallen können und dieses in der Disposition entsprechend berücksichtigt werden soll (vgl. Parameter 06 der VRLL10, macht sich das in der Weise bemerkbar, dass in der Disposition zum Verfallstermin eine Nachfrage in Höhe des Chargenbestandes gebucht wird. Kommen nun vor diesem Termin Nachfragen (z.B. aus VKS oder PPS) in das System, sind diese in dem Chargenverfallsbestand entsprechend zu berücksichtigen, um nicht eine Unterdeckung zu erzeugen, die in Wirklichkeit keine ist. Dies wird in der Weise realisiert, dass in der Disposition neben dem Chargenverfallsbestand eben dieser Zusatzbedarf gepflegt wird, der den noch nicht durch Nachfragen abgedeckten Chargenbestand aufnimmt.
Die Verfügbarkeit wird allein durch diesen Zusatzbedarf beeinflusst; der Chargenverfallsbestand an sich hat hierauf keinerlei Auswirkungen.