Hier wird die Differenz zwischen der steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuermeldung einerseits und der Summe der Bemessungsgrundlagen aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte andererseits ausgewiesen.
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