In diesem Feld wird die Nummer einer gültigen Eurocheque- oder Kreditkarte des unbenannt versicherten Kunden angegeben.
Forderungen an unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz einen in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführten Betrag nicht überschreitet, stehen unter Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität dieser Kunden durch Notieren der Nummer einer gültigen Eurocheque oder Kreditkarte der Kunden geprüft hat.
Wurde im Feld "EC-/Kreditkarte ausreichend bis" in der Datei "Mantelverträge" keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass das Notieren der Nummer einer gültigen Eurocheque- oder Kreditkarte durch den Versicherungsnehmer kein Kriterium ist, das zur Übernahme von Versicherungsschutz durch den Kreditversicherer führt.