Dieses Lager muss gemäß Kennzeichen für Eigentumsstatus im Lagerstamm als "Eigen" gekennzeichnet sein. Es enthält somit nur Ware, die dem eigenen Unternehmen gehört. Jedem "Fremdlager" muss ein "Lager für eigene Ware" zugeordnet sein, welches herangezogen wird, wenn durch eine Transaktion mit Eigentumswechsel (z.B. wenn der Kunde eine Gutschrift erhält) die retournierte Ware vom Fremdauf eine Eigen-Lager umgebucht werden muss.
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