Hier ist anzugeben, ob die Eigenmasse in der INTRASTAT-Meldung zwingend anzugeben ist oder nicht.

Bei bestimmten Warennummern ist eine Angabe der Eigenmasse nicht zwingend vorgeschrieben, dies ist im Warenverzeichnis entsprechend zu pflegen. Wenn eine Eigenmasse nicht zwingend ist, ist aber auf jeden Fall die Menge in besonderer Maßeinheit zwingend, d.h. im Warenverzeichnis ist eine entsprechende Mengeneinheit hinterlegt.

Es ist daher nicht zulässig, im Warenverzeichnis keine besondere Maßeinheit zu hinterlegen und gleichzeitig die Eigenmasse nicht als zwingend vorzuschreiben, ebenso ist auch eine Meldung in dieser Form nicht zulässig.

Bei welchen Warennummern auf eine Meldung der Eigenmasse verzichtet werden kann, ist beim zuständigen Statistischen Amt zu erfragen.

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