In diesem Feld wird die Personenkontonummer angegeben, mit der die Adresse ermittelt werden kann, an der das Gerät eingebaut werden soll. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn Verwaltung und Einbauort getrennt sind. Die Angabe der Nummer ist obligatorisch, auch wenn sie nicht von der Kundennummer abweicht. Nicht bekannte Nummern können über den List-Button zur Auswahl angezeigt werden. Die Adressangaben zu dieser Nummer werden auf den Auftragsbestätigungs- sowie Lieferpapieren usw. ausgewiesen.
Wenn es sich bei dem Kunden um ein CPD-Hauptkonto handelt, darf hier als abweichende Anschrift für die Einbauadresse nur wieder die Personenkontonummer des CPD-Hauptkontos stehen. Andernfalls würde beim Belegdruck als Adresse für den Einbauort die hier hinterlegte Adresse unabhängig vom konkreten CPD-Kunden gedruckt werden.