Hier können weitere Informationen, beispielsweise Hinweise auf Gesetztestexte, zu einem Element der E-Bilanz hinterlegt werden. 

Um bei verschiedenen Listanzeigen eine komfortable Such- und Selektionsmöglichkeit auf die erfasste Angaben zu gewährleisten, darf hier kein manueller Zeilenumbruch erfasst werden.
  • Keine Stichwörter