Hier wird festgelegt, ob ein Teil, das in der Jahresinventur eine Auf- oder Abwertung erfährt, gegebenenfalls als auffällig gelten und zu einem Eintrag in der Datei der auffälligen Lagerbestandsbewertungen/Durchschnittspreise führen sollen, wenn die Abweichung des Inventurwertes nach unten oder nach oben hinreichend groß ist.
Weitere Informationen unter ERMAI Detail.